Dr. Mabuse, der Spieler

Geschrieben von:
Michael Boldhaus
Veröffentlicht am:
2. Oktober 2005
Abgelegt unter:
DVD

Film

(4/6)

Bild

(5.5/6)

Ton

(5/6)

Extras

(5/6)

Dr. Mabuse, der Spieler / Fritz Lang Sonderedition

Fritz Langs Zweiteiler Dr. Mabuse, der Spieler aus dem Jahr 1922 (1. Teil: Der große Spieler. Ein Bild der Zeit 2. Teil: Inferno. Ein Spiel von Menschen unserer Zeit) bereichert als Doppel-DVD-Edition im Digipack die Edition Deutsche (Stumm-)Filmklassiker des Labels Transit Classics. Die „Fritz-Lang-Sonderedition“ von Universum Film vereint drei Lang-Filme im Rahmen einer attraktiven Spezialausgabe: Metropolis (1926), M — Eine Stadt sucht einen Mörder (1931) und Das Testament des Dr. Mabuse (1932).

Für Siegfried Kracauers viel zitierte These vom in den Gestalten des deutschen Films der 20er Jahre quasi vorgezeichneten Weg von „Caligari bis Hitler“ ist die Figur des fanatisch und dämonisch erscheinenden Dr. Mabuse zumindest ein interessanter Beleg. Er ist zum einen ein typischer „Raffke“ des Berlins der 1920er Jahre, einer der rücksichtslos an der Börse und auch mit dem Schicksal von Menschen spielt. Die titelgebende Figur erscheint zum anderen als Übermensch mit vielen Gesichtern. Er erweist sich als in ganz großem, ja geradezu staatstragendem Ausmaß operierendes (modernes) verbrecherisches Genie, das schließlich im Wahnsinn endet. Regisseur Fritz Lang hat sich insgesamt dreimal mit dem Mabuse-Stoff auseinandergesetzt.

So manches in der Handlung des Zweiteilers aus dem Jahre 1922, Dr. Mabuse, der Spieler, erscheint mittlerweile überholt. Entsprechendes gilt natürlich auch für das mitunter besonders künstlich wirkende Agieren der Schauspieler, das eindeutig einem andersartigen Unterhaltungsmedium verpflichtet ist. Trotzdem sind besonders die beiden Mabuse-Stummfilme für den Kenner und den an der Entwicklung der Filmkunst Interessierten sehenswerte, in vielem wegweisende Filme geblieben. Solche, die sich nahtlos in die damals noch junge Tradition des deutsch-dämonischen Kinos einreihen und Bezugspunkte in dessen bedeutendsten Vertretern besitzen: Das Testament des Dr. Caligari (1920), Der Golem, wie er in die Welt kam (1920) und Nosferatu (1922). Dem Zuschauer begegnet nicht allein ein höchst eigenwilliger Stilmix der Filmarchitektur, in dem sich zweifellos die Zerrissenheit der Epoche widerspiegelt. In den häufig faszinierenden Bildern zeigt sich immer wieder Langs Meisterschaft (und die seines Kameramannes Carl Hoffmann) in unkonventioneller Gestaltung. Es begegnet einem keinesfalls biederes Handwerk, sondern vielmehr Einfallsreichtum und raffinierte, bis dato nicht gesehene Einstellungen und Trickmontagen. Für das Besondere in Flair und Wirkung sind eine ausgeprägte Liebe zum Detail und ebenso verblüffend frisch wirkende, fantasievolle visuelle Effekte entscheidend, die unter anderem durch ungewöhnliche Perspektive und Kontrast im Zusammenwirken mit speziell gebauten Kulissen erzeugt werden.

Dabei fällt zwangsläufig auch viel typisch stummfilmhaftes auf, aber selbst Rudolf Klein-Rogges (Darsteller des Dr. Mabuse) überzogen und damit unrealistisch wirkende diabolische Blicke (mitunter direkt zum Zuschauer) sind trotzdem faszinierend anzuschauen. Die fantastisch anmutende Bilderwelt unterstreicht überwiegend eindrucksvoll das Traumatische dieses Abbildes einer rasenden, verwirrten und entwurzelten Zeit. Sie erzeugt einen surrealen Totentanz auf der (noch stummen) Leinwand. Zugleich wird aber auch das Wegbereitende für die späteren Kino-Thriller deutlich.

Der dem Film zugrunde liegende Roman von Norbert Jacques wirkt (nicht erst) heutzutage eher kolportagehaft, bieder und naiv. Langs Film verlegt nicht allein den Schauplatz der Geschichte vom eher gemütlichen München in eine unruhige weltstädtische Metropole: das Berlin der „Roaring Twenties“. Der Regisseur hat aus dem heutzutage eher altbackenen Unterhaltungsstoff insgesamt ein kunstvoll gestaltetes Spiegelbild seiner Epoche, der frühen Weimarer Republik, gemacht. Dies attestierten dem Film bereits die Zeitgenossen, wie der Kritiker Kurt Pinthus, und dies dürfte auch damals seinen außerordentlichen Erfolg an den Kinokassen begründet haben.

Das Testament des Dr. Mabuse (1933), Langs zweiter Mabuse-Film, ist nicht nur des Regisseurs zweiter Tonfilm, sondern als eines der prominentesten Opfer der NS-Filmzensur zugleich von einer Legende umgeben. Eine, an der sein Schöpfer übrigens zeitlebens eifrig selbst mitgestrickt hat! Bereits 1943 schrieb er anlässlich der New Yorker Aufführung: „Dieser Film sollte — wie in einem Gleichnis — Hitlers Terrormethoden aufzeigen. Die Parolen und Glaubensartikel des Dritten Reiches sind hier Verbrechern in den Mund gelegt.“ Siegfried Kracauer folgte Langs Selbstinterpretation, und fast durchweg hat dies die bundesrepublikanische Rezeption des Films bis heute ebenso getan. (Selbst in den biografischen Infos der Fritz-Lang-Sonderedition wird diese These völlig unkritisch wiedergegeben.) Zwar machte Goebbels nie ein Hehl daraus, dass dieser Film aus „politischen Gründen“ verboten worden sei, offiziell begründet hat er das Verbot jedoch nicht. Es fragt sich allerdings, ob wirklich die angeblich entlarvende (!) Tendenz nationalsozialistischer Gewalt dafür herhalten kann?

Kraft Wetzel führt dazu in seinem Aufsatz „Filmzensur im Dritten Reich“ überzeugende Gegenthesen ins Feld. Nicht allein, dass die Verfasserin des Drehbuches, Thea von Harbou, damals bereits seit einiger Zeit NSDAP-Mitglied war, lässt daran zweifeln. Mit der Praxis des NS-Regimes haben Mabuses ziellos, auf eine eher diffuse „Herrschaft des Verbrechens“ abzielenden Absichten bei eingehender Betrachtung kaum etwas gemein. Die vom wahnsinnigen Doktor inszenierten Verbrechen zielen sowohl auf Zerstörung der Infrastrukturen als auch auf die tiefste Verunsicherung der Massen durch „scheinbar sinnlose“ (!) Verbrechen ab. Die Nazis allerdings etablierten sich vielmehr als neue Ordnungsmacht, die dem wirtschaftlichen und sozialen Chaos (freilich auf ihre Art) ein Ende bereiten wollte. Der Terror des Regimes war im Übrigen nie wirklich sinnlos, er betraf vielmehr klar die Regime-Gegner, war gegen politisch Andersdenkende und ausgeprägt rassistisch — hier in erster Linie — gegen die Juden gerichtet.

Als sehr wahrscheinlicher und entscheidender Verbotsgrund erscheint vielmehr, dass im Film das Gewalt- und Machtmonopol des Staates in Frage gestellt wird. Der Autor führt als überzeugenden Beleg die 1934 beim Verbot von Scarface ausführlich belegten, sogar veröffentlichten (!) Verbotsgründe an. Demnach scheinen die neuen Machthaber gerade in den frühen Tagen der „Nationalsozialistischen Erhebung“ beträchtliche Angst davor gehabt zu haben, dass eine unterstellte „Verherrlichung des Verbrechens“ bei „weltanschaulich nicht gefestigtem Publikum“ auf allzu fruchtbaren Boden fallen, vielleicht gar zur Revolte gegen die neue Ordnung führen könnte.

Wie Langs Zweiteiler von 1922 ist auch Das Testament des Dr. Mabuse in erster Linie ein reißerischer Krimi, dessen kolportageartiges Storykonstrukt in vielem auf realen Vorfällen beruht, die sein Schöpfer anhand von Zeitungsausschnitten zusammentrug! Platt hineininterpretierte Analogien zwischen Mabuse und Hitler sollten daher der Vergangenheit angehören, wie, Hitler habe „Mein Kampf“ in der Haft in Landsberg, Mabuse sein Lehrbuch des Verbrechens ebenfalls in der Zelle geschrieben, und daraus hergeleitet: Vergleich und Widmung seien unmissverständlich! Das sollte wohl auch für die am Schluss des zweiten Teils des 1922er Films, Inferno. Ein Spiel von Menschen unserer Zeit, gezeigte Erstürmung von Mabuses Versteck durch Militär gelten. Siegried Krakauer sieht in der Bildsprache Parallelen in den die junge Republik erschütternden Straßenkämpfen zwischen Spartakisten und Reichswehr. Lang bezieht sich dazu im Interviewausschnitt (in der DVD-Doku „Mabuses Motive“ enthalten) allerdings ausdrücklich auf einen realen Vorfall in Frankreich, den er wiederum (s. o.) der Zeitung entnahm.

Mit diesem Hintergrundwissen wirken die betreffenden Teile des dreiviertelstündigen TV-Interviews im Bonusmaterial der DVD zu Das Testament des Dr. Mabuse besonders interessant und aufschlussreich. Es wirkt geradezu einstudiert und sehr theatralisch wie Lang hier seinem Gesprächspartner vom Fall des 1932er Mabuse-Films und seinen Begegnungen mit Goebbels zu berichten weiß. Zweifellos hat der Regisseur im Jahr 1933 von seinem geliebten Berliner Wirkungskreis schmerzlich Abschied genommen. Trotzdem sollte mittlerweile Langs durchsichtige Selbststilisierung zum unterschwelligen Systemkritiker und damit sogar unterschwellig zum verkappten politischen Widerständler ebenso zur Kenntnis genommen werden. Der Regisseur hat es geschickt verstanden, das Verbot von Das Testament des Dr. Mabuse zur Legendenbildung zu nutzen, um sich und seine künstlerische Arbeit schlichtweg in besserem Licht zu präsentieren.

Noch ein drittes Mal inszenierte Fritz Lang einen Mabuse-Stoff für die Leinwand: Die 1000 Augen des Dr. Mabuse (1961). Ein recht blasses Produkt, das in den titelgebenden 1000 Augen (hier Fernsehkameras) wiederum das Motiv der totalen Überwachung aufgreift, das sich bereits im 1922er Erstling findet. Als Lang nach Die 1000 Augen des Dr. Mabuse das Handtuch warf, folgten zwischen 1961 bis 1964 immerhin noch fünf weitere, wenn auch völlig belanglose Streifen aus deutscher Produktion, die versuchten, sowohl an den Stummfilm-Erstling als auch an Das Testament des Dr. Mabuse anzuknüpfen.

Dr. Mabuse avancierte zu einem der folgenreichsten Verbrecher des nicht nur deutschen (Nachkriegs-)Kinofilms. Im geschickt aufbereiteten reißerischen Sujet werfen nämlich auch die nach der Weltherrschaft trachtenden (Super-)Verbrecher der James-Bond-Filme ihre Schatten voraus. Und in der Betonung des Übernatürlichen und Geisterhaften in Das Testament des Dr. Mabuse liegt zugleich die Keimzelle zum modernen Mystery-Thriller.

In M — Eine Stadt sucht einen Mörder (1931) nimmt die Berliner Unterwelt, aufgeschreckt durch die anlässlich der Suche nach einem Sexualstraftäter hyperaktive Polizei, die Sache selbst in die Hand. Auch dieser Film ist allerdings kaum eine pathologische Fallstudie. Er gehört vielmehr ebenso in die Kategorie des sensationslüsternen Krimi-Reißers. Wiederum wird ein der Boulevard-Presse entnommener realer Vorfall geschickt ausgeschlachtet und sowohl visuell als auch mit den (damals noch neuen) Mitteln des Tonfilms zur raffiniert umgesetzten Kinounterhaltung umfunktioniert. Letzteres hat Lang ebenfalls gern etwas unterschlagen, lieber die (angeblich) mahnend und warnend erhobene Hand auf die im Vorhandensein krankhafter Krimineller lauernde Gefahr hervorgehoben.

Originellerweise verkörpert Otto Wernicke sowohl in M — Eine Stadt sucht einen Mörder als auch in Das Testament des Dr. Mabuse den Kriminalkommissar Lohmann. Und natürlich ist es reizvoll, späterhin sehr bekannt und/oder gar berühmt gewordene Mimen wie Gustav Gründgens und Theo Lingen als Angehörige des Berliner Unterwelttribunals zu erleben. Besagtes tagt in einer an die Unterwelt von Metropolis erinnernden Katakombe.

Die DVD-Editionen

Die Doppel-DVD-Edition von Transit Classics präsentiert die im Jahr 2002 in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung in Wiesbaden, des Bundesfilmarchivs in Berlin sowie des Filmmuseums München restaurierte Fassung des Zweiteilers aus dem Jahr 1922: Dr. Mabuse, der Spieler. Da man überwiegend auf offenbar sehr gut erhaltene Kameranegative (der deutschen und der Exportfassung) zurückgreifen konnte, ist die Bildqualität fast durchweg vorzüglich — in Anbetracht des Alters der Vorlagen ist sie geradezu fantastisch. Gerade Dank des sich in differenzierten Grauabstufungen und sehr gutem Kontrast präsentierenden und somit meist geradezu plastischen Schwarzweißbildes wird erst so mancher von Regisseur und Kameramann gewollte Effekt besonders deutlich sichtbar. So spielt das brillante Bild so manchen Trumpf aus, der mithilft, die in Teilen unleugbar vorhandene Patina zu überspielen. Möglicherweise werden so nicht nur Spezialisten zufrieden gestellt, sondern ein größer Zuschauerkreis vielleicht gar für Stummfilme begeistert.

Der (Musik-)Ton ist sowohl in Dolby Digital 5.1 als auch in 2.0 abrufbar, wobei die 5.1-Fassung insgesamt etwas mehr Biss besitzt und auch für überzeugenderen Raumeffekt sorgt.

Das am Ende der zweiten DVD unterbrachte, ebenfalls sehr lobenswerte Bonusmaterial wartet mit einem rund 13-minütigen Segment auf, in dem der Komponist Aljoscha Paulus seine filmmusikalische Neukomposition ansprechend vorstellt. Paulus bezeichnet Gottfried Huppertz (Metropolis) als Fritz Langs Hauskomponisten. Allerdings ist für Dr. Mabuse, der Spieler weder von Huppertz noch eine andere Original-Musik überliefert. Dem in vielerlei Masken, aber trotzdem immer unverkennbar bleibenden Dr. Mabuse stellt Paulus ein einprägsames marschartiges Thema gegenüber, das er musikalisch durch Variation geschickt den optischen Verwandlungen anpasst. Dabei macht der Komponist von den klanglichen Möglichkeiten eines nur aus fünf oder sechs Musikern bestehenden Ensembles versierten Gebrauch. Innerhalb der in der Reihe „Transit Classics“ veröffentlichten Filme erscheint mir diese Neukomposition als die derzeit wirkungsvollste ihrer Art.

Neben Galerien und hilfreichen biografischen Infos zu wichtigen Personen besticht die rund 30-minütige Dokumentation „Die Metamorphosen des Dr. Mabuse“. Sie enthält Wissenswertes zu den Hintergründen der Produktion und ebenso interessante Querverweise. Ein elfseitiges Begleitheft ist in das auch optisch gelungen präsentierte Digipack sauber integriert. Das ansprechend illustrierte Begleitheft wartet neben den aufgelisteten Kapiteln der beiden Filmteile mit geschickt auf das Wesentliche verknappten Basis-Informationen auf.

Die „Fritz-Lang-Sonderedition“ von Universum Film kommt in der Präsentation ebenfalls edel daher. In einem opulenten Digipack sind insgesamt 4 DVDs untergebracht. Zwei sind identisch mit der bereits an anderer Stelle vorgestellten Metropolis-Edition von Transit Classics. M — Eine Stadt sucht einen Mörder als auch Das Testament des Dr. Mabuse sind nebst Bonusmaterialien auf jeweils einer DVD untergebracht. Auch diesen beiden DVDs sind neue Transfers zugrunde gelegt, die auf in den letzten Jahren restaurierten Filmmaterialien beruhen. Daraus resultiert nicht allein eine deutliche Verbesserung des Bildeindruckes. Ebenfalls ist infolge von Zensurschnitten entferntes Bildmaterial — soweit möglich — wieder eingefügt worden. Somit erwartet den Zuschauer nicht allein ein weitgehend komplettierter Film, sondern fast durchweg ein ordentlich detailfreudiges, kontrastreiches und recht scharfes Schwarzweiß-Bild, das dem von Dr. Mabuse, der Spieler jedoch nicht voll ebenbürtig ist. Gelegentlich zeigen helle Flächen eine leichte Tendenz zum Überstrahlen und besonders bei M — Eine Stadt sucht einen Mörder wirkt teilweise etwas kontrastschwach.

Wer sich im Bonusmaterial zu Das Testament des Dr. Mabuse die Szenenvergleiche von Fritz Langs 1932er Original und dem absolut schwachen 1962er Remake von Werner Klingler anschaut, dürfte von der relativen Brillanz der Bilder aus dem alten (Schwarz-Weiß-)Film begeistert sein — und über den eher flauen Bildeindruck der Videofassung der 62er Version nur arg enttäuscht den Kopf schütteln. Die betagten Tonspuren dieser beiden frühen Tonfilme sind sehr überzeugend aufgefrischt worden, klingen erstaunlich präsent, klar und relativ rauscharm.

Wie sorgfältig bei der Restauration gearbeitet worden ist, darauf deutet nicht nur die Anmerkung in den Textinfos bei M — Eine Stadt sucht einen Mörder hin, dass man sich um die Erhaltung des korrekten Bildformats bemüht hat. Dem Betrachter dieses Films (und ebenso von Das Testament des Dr. Mabuse) entbietet sich Ungewöhnliches: Er sieht in beiden Fällen ein annähernd quadratisches Bild. Besonders überzeugend ist hier allerdings die Präsentation des Mabuse-Filmbildes: Dieses ist rechts und links von deutlichen sowie am oberen und unteren Bildrand von sehr kleinen Balken — wie von einem Fensterrahmen — umschlossen (windowboxed). Das Bildformat entspricht übrigens dem für viele frühe Tonfilme korrekten Seitenverhältnis von etwa 1 : 1,19.

Beim Vergleich mit betreffenden Filmausschnitten im Fritz-Lang-Fernseh-Interview erkennt der Neugierige rasch, welche „Sünden“ beim Umkopieren mitunter begangen wurden: So ist partiell unübersehbar, wie merklich das auf das übliche Normalformat von 1 : 1,33 und damit Bildschirm- bzw. Leinwand-füllend aufgeblasene Bild oben beschnitten ist. In einer Szene aus M ist so von einem Gesicht der sprechenden Akteure kaum mehr als das Kinn zu sehen …

Das korrekte Bildformat der Stummfilme hingegen beträgt in der Regel etwa 1 : 1,31 und kann daher ohne nennenswerte Bildverluste dem standardisierten Normalformat (1 : 1,33) angepasst werden. Ein normiertes Bildformat hat es während der Stummfilmära übrigens nicht gegeben und auch das geläufige Tonfilmnormalformat von 1 : 1,33 kann erst ab etwa 1935 als allgemeiner Standard gelten.

1628Neben dem bereits oben erwähnten ausführlichen Fritz-Lang-Interview auf der DVD zu Das Testament des Dr. Mabuse warten die beiden hauseigenen Universum-DVDs des Sets mit weiteren soliden Boni auf. Neben durchweg soliden Hintergrund-Infos auf Texttafeln gibt’s zu M — Eine Stadt sucht einen Mörder auch interessantes historisches Material — Werkfotos, Architekturskizzen sowie ein Blick auf die Werbematerialien von 1931 sowie zur 1960er Wideraufführung. Und obendrauf erhält der Käufer der Fritz-Lang-Sonderedition ein 10-seitiges informatives Begleitheft, das in optisch gelungen aufbereiteter Form sowohl eine Einführung zu den Filmen als auch einen Überblick über das insgesamt Vertretene vermittelt. Dieses rundet die mit vielerlei Porträtfotos von Regisseur Fritz Lang ansprechend illustrierte Box gelungen ab.

Dieser Artikel ist Teil unseres umfangreichen Programms zum 3. Oktober 2005.


Mehrteilige Rezension:

Folgende Beiträge gehören ebenfalls dazu:


Regisseur:
Lang, Fritz

Erschienen:
2004
Vertrieb:
Transit Classics
Kennung:
9249 (2-DVDs)
Zusatzinformationen:
D 1922

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